Fahrzeug zulassen oder ummelden
Kontaktdaten
Dienstgebäude Landeszentralbank
Wildenbruchstraße 10
45875 Gelsenkirchen
- Telefon +49 (209) 169-9595
Fax +49 (209) 169-9588
fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de
| Montag | 07:30 - 15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung erforderlich
per online-Terminvereinbarung
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden - i-Kfz Portal
Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen.
Informationen zum i-Kfz Portal – Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Weitere Informationen zum i-Kfz Portal
Mit dem Verfahren i-Kfz besteht die Möglichkeit, ausgewählte Vorgänge der Fahrzeugzulassung vollständig oder teilweise online über das zuständige Zulassungsportal abzuwickeln. Allgemeine Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie hier -> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rechtsgrundlage für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz
Zur Identifizierung
- Für Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN,
- NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp oder ein PC/ Notebook (Windows/ macOS) mit Kartenlesegerät und installierter AusweisApp,
- alternativ ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat oder eine Authentifizierung über Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT.
- Für juristische Personen:
- Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
- gültige Bankverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kraftfahrzeugsteuer sowie gegebenenfalls
- eine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung der Zulassungsgebühren.
Im Rahmen des i-Kfz-Verfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweils geltenden Landesrecht sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) automatisiert geprüft. Kann eine der Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist die zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.
Erforderliche Unterlagen und Ablauf
- bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Folgende Anträge auf Zulassung/ Änderung können gestellt werden:
- Neuzulassung
- Anmeldung/ Ummeldung eines Fahrzeugs, das schon in Gelsenkirchen zugelassen ist
- Anmeldung/ Ummeldung eines Fahrzeugs, das außerhalb von Gelsenkirchen zugelassen ist/war
- Tageszulassung
- Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
- Änderungen Halterdaten
Welcher konkrete Antrag für Ihr Fahrzeug möglich ist, wird im nächsten Schritt ermittelt. Damit ein Antrag gestellt werden kann, dürfen weder Steuer- noch Gebührenrückstände bestehen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), sofern erforderlich
- ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Bevollmächtigten
- ggf. vorhandene Kennzeichenschilder
- ggf. fahrzeugbezogene Nachweise
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 30,00€
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden - Verwaltungsgebühr: 10,20€
für die Wahl eines Wunschkennzeichen - Verwaltungsgebühr: 12,80€
für die Erstzulassung über ein i-Kfz Portal
Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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