Wohngeldrechner
Informationen zur Dienstleistung
Wohngeld (Erstantrag Mietzuschuss)
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
- Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
- kann als Mietzuschuss oder bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden
- Voraussetzung: Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung werden selbst aufgebracht
- wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und kann bei gleichbleibendem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
- danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist
- Sonderregelungen gelten für Opfer von Flutkatastrophen und ähnlichen Katastrophenfällen
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Kontaktdaten
Dienstgebäude Vattmannstraße
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen
Angaben zur Barrierefreiheit
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr |
|---|---|
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:30 - 15:00 Uhr |
Weitere Informationen finden Sie hier
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