Reiten
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Informationen zur Dienstleistung
Beantragung und Ausgabe der Reitkennzeichen zum Reiten in der Landschaft
Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.
Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.
Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- in Ausnahmefällen (wenn ein Beauftragter den Antrag stellt!): Vollmacht inklusive Personalausweis des Antragstellers und gültiger Personalausweis des Beauftragten
Gebühren
- 41 Euro bei der Erstausgabe, anschließend 31 Euro pro Kalenderjahr
Weitere Informationen finden Sie hier
Dateien zu diesem Formular