Baugenehmigung für große Sonderbauten beantragen

Informationen zur Dienstleistung

Baugenehmigung für große Sonderbauten beantragen

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherrin bzw. Bauherr die Unterstützung durch bauvorlageberechtigte Entwurfsverfassende (zum Beispiel eine Architektin bzw. einen Architekt oder eine Bauingenieurin bzw. Bauingenieur) und weitere Fachplanende.

Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form im Online-Service hochladen.

Zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Entscheidung ist gebührenpflichtig.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Zusammen mit der Baugenehmigung erhalten Sie das Baustellenschild mit dem roten Punkt. Dieses muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen – Bauvorlagen genannt – finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt.

Dies sind in der Regel:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik
  • Angaben zum Artenschutz

Gegebenenfalls erforderlich:

  • Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Bescheinigung des Brandschutzes
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Ausnahmeantrag
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen
  • Brandschutzkonzept

Die Unterlagen werden als PDF Dateien unter Beachtung der Vorgaben des Online-Service (z. B. zur Größe, Benennung, Maßstabsleiste für Zeichnungen) in der Antragsstrecke hochgeladen.

Voraussetzungen

  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
  • Ihrem Vorhaben stehen die nach § 65 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegen.

Gebühren

Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt sie mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme. Weitere Gebühren für besondere Genehmigungen wie Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen (sofern erforderlich) kommen hinzu. Ebenso sind ggf. weitere Verfahrensschritte, die Abnahmen der Bauzustände, gebührenpflichtig.


Weitere Informationen finden Sie hier

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