Wunschkennzeichen reservieren
Kontaktdaten
Dienstgebäude Landeszentralbank
Wildenbruchstraße 10
45875 Gelsenkirchen
- Telefon +49 (209) 169-9595
Fax +49 (209) 169-9588
fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de
| Montag | 07:30 - 15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung erforderlich
per online-Terminvereinbarung
Wunschkennzeichen reservieren - i-Kfz Portal
Sie können für Ihr Fahrzeug ein persönliches Wunschkennzeichen auswählen.
Informationen zum i-Kfz Portal – Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Weitere Informationen zum i-Kfz Portal
Mit dem Verfahren i-Kfz besteht die Möglichkeit, ausgewählte Vorgänge der Fahrzeugzulassung vollständig oder teilweise online über das zuständige Zulassungsportal abzuwickeln. Allgemeine Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie hier -> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rechtsgrundlage für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz
Zur Identifizierung
- Für Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN,
- NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp oder ein PC/ Notebook (Windows/ macOS) mit Kartenlesegerät und installierter AusweisApp,
- alternativ ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat oder eine Authentifizierung über Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT.
- Für juristische Personen:
- Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
- gültige Bankverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kraftfahrzeugsteuer sowie gegebenenfalls
- eine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung der Zulassungsgebühren.
Im Rahmen des i-Kfz-Verfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweils geltenden Landesrecht sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) automatisiert geprüft. Kann eine der Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist die zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.
Erforderliche Unterlagen und Ablauf
- bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)
Wunschkennzeichen beantragen
Seit dem 01. März 2007 ist es außerdem möglich, das Kennzeichen Ihres alten Fahrzeugs für Ihr neues Fahrzeug zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das alte Kraftfahrzeug nach dem 01. März außer Betrieb gesetzt wurde. In diesen Fällen wird das Kennzeichen „frei gemacht“ und steht anschließend wieder für eine neue Zulassung zur Verfügung.
Ein neues Wunschkennzeichen können Sie jederzeit bei Ihrer Zulassungsstelle reservieren lassen. Am schnellsten geht dies, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen direkt online reservieren. Das reservierte Kennzeichen wird ausschließlich auf die Person zugelassen, auf deren Namen das Kennzeichen reserviert wurde.
Erforderliche Unterlagen
-keine-
Voraussetzungen
- Das gewünschte Kennzeichen muss zum Zeitpunkt der Reservierung noch verfügbar sein.
- Das reservierte Kennzeichen kann ausschließlich auf die Person zugelassen werden, auf deren Namen die Reservierung vorgenommen wurde.
- Bei der Übernahme eines Kennzeichens von einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug muss das alte Kraftfahrzeug nach dem 01. März 2007 außer Betrieb gesetzt worden sein.
Gebühren
- Wunschkennzeichen: 10,20€
- Freimachung des alten Kennzeichens: 12,80 €
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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