Leasingbriefauskunft beantragen
Kontaktdaten
Dienstgebäude Landeszentralbank
Wildenbruchstraße 10
45875 Gelsenkirchen
- Telefon +49 (209) 169-9595
Fax +49 (209) 169-9588
fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de
| Montag | 07:30 - 15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung erforderlich
per online-Terminvereinbarung
Leasingbriefauskunft beantragen - i-Kfz Portal
Möchten Sie Auskunft über den Verbleib oder die Herausgabe des Fahrzeugbriefs Ihres Leasingfahrzeugs erhalten, müssen Sie sich an die zuständige Leasinggesellschaft beziehungsweise den jeweiligen Fahrzeughalter wenden.
Informationen zum i-Kfz Portal – Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Weitere Informationen zum i-Kfz Portal
Mit dem Verfahren i-Kfz besteht die Möglichkeit, ausgewählte Vorgänge der Fahrzeugzulassung vollständig oder teilweise online über das zuständige Zulassungsportal abzuwickeln. Allgemeine Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie hier -> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rechtsgrundlage für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz
Zur Identifizierung
- Für Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN,
- NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp oder ein PC/ Notebook (Windows/ macOS) mit Kartenlesegerät und installierter AusweisApp,
- alternativ ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat oder eine Authentifizierung über Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT.
- Für juristische Personen:
- Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
- gültige Bankverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kraftfahrzeugsteuer sowie gegebenenfalls
- eine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung der Zulassungsgebühren.
Im Rahmen des i-Kfz-Verfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweils geltenden Landesrecht sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) automatisiert geprüft. Kann eine der Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist die zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.
Erforderliche Unterlagen und Ablauf
- bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)
Leasingbriefauskunft beantragen
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Stelle stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls Leasingvertrag oder andere Unterlagen zum Nachweis des Leasingverhältnisses
- gegebenenfalls eine Vollmacht, sofern der Antrag durch eine Vertretung gestellt wird
Voraussetzungen
-keine-
Gebühren
-keine-
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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