Fahrzeugregisterauskunft beantragen

Informationen zur Dienstleistung

Fahrzeugregisterauskunft beantragen - i-Kfz Portal

Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

Informationen zum i-Kfz Portal – Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen zum i-Kfz Portal

Mit dem Verfahren i-Kfz besteht die Möglichkeit, ausgewählte Vorgänge der Fahrzeugzulassung vollständig oder teilweise online über das zuständige Zulassungsportal abzuwickeln. Allgemeine Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie hier -> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Rechtsgrundlage für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz

Zur Identifizierung
  • Für Bürgerinnen und Bürger:
    • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN,
    • NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp oder ein PC/ Notebook (Windows/ macOS) mit Kartenlesegerät und installierter AusweisApp,
    • alternativ ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat oder eine Authentifizierung über Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT.
  • Für juristische Personen:
    • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
  • gültige Bankverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kraftfahrzeugsteuer sowie gegebenenfalls
  • eine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung der Zulassungsgebühren.

Im Rahmen des i-Kfz-Verfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweils geltenden Landesrecht sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) automatisiert geprüft. Kann eine der Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist die zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.

Erforderliche Unterlagen und Ablauf

  • bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)

 

Fahrzeugregisterauskunft beantragen

Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden.

Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück).

Erforderliche Unterlagen

Antrag

Voraussetzungen

  • Im Rahmen der einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.,
  • In besonders begründeten Fällen ist im Rahmen der erweiterten Fahrzeugregisterauskunft die Angabe von Fahrzeugdaten oder der Personalien des Fahrzeughalters möglich.

Gebühren

Verwaltungsgebühren: 5,10€


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

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