Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeugs beantragen
Kontaktdaten
Dienstgebäude Landeszentralbank
Wildenbruchstraße 10
45875 Gelsenkirchen
- Telefon +49 (209) 169-9595
Fax +49 (209) 169-9588
fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de
| Montag | 07:30 - 15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung erforderlich
per online-Terminvereinbarung
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen - i-Kfz Portal
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Informationen zum i-Kfz Portal - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Weitere Informationen zum i-Kfz Portal
Mit dem Verfahren i-Kfz besteht die Möglichkeit, ausgewählte Vorgänge der Fahrzeugzulassung vollständig oder teilweise online über das zuständige Zulassungsportal abzuwickeln. Allgemeine Informationen zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie hier -> Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rechtsgrundlage für die internetbasierte Fahrzeugzulassung bilden insbesondere die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz
Zur Identifizierung
- Für Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion und sechsstelliger PIN,
- NFC-fähiges Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp oder ein PC/ Notebook (Windows/ macOS) mit Kartenlesegerät und installierter AusweisApp,
- alternativ ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat oder eine Authentifizierung über Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder eAT.
- Für juristische Personen:
- Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Zahlung
- gültige Bankverbindung (IBAN) für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kraftfahrzeugsteuer sowie gegebenenfalls
- eine Möglichkeit zur elektronischen Bezahlung der Zulassungsgebühren.
Im Rahmen des i-Kfz-Verfahrens werden Kraftfahrzeugsteuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweils geltenden Landesrecht sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) automatisiert geprüft. Kann eine der Prüfungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist die zuständige Zulassungsbehörde zu kontaktieren.
Erforderliche Unterlagen und Ablauf
- bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)
Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
- Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 2,10€
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ Portal - Verwaltungsgebühr: 15,90€
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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