Parkausweis für Handwerker
Parkausweis für Handwerker
Bei dem sogenannten "Handwerkerparkausweis" handelt es sich um einen einheitlichen Parkausweis für Handwerker (gem. § 46 II StVO).
Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge eine pauschale Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen. Diese kann für den Regierungsbezirk Münster sowie weitere Regierungsbezirke oder auch für Gesamt-NRW erteilt werden. Elektro-Fahrzeuge erhalten Ermäßigungen.
In den unten genannten Verbotsbereichen wird damit das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können auch mehrere Genehmigungen beantragt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.
Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden. Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:
- in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
- in eingeschränkten Haltverboten
- in Zonenhaltverboten
- in Bewohnerparkzonen
Hinweis: Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Für einen Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen, ist ein E-Kennzeichen erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich sind
Gebühren
Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 150,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 40,- € p.a., Gesamt-NRW 300,- € p.a.
Elektro-Fahrzeuge erhalten den Handwerkerparkausweis zu vergünstigten Konditionen: Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen lediglich 51,- € pro Jahr je Ausweis für den Regierungsbezirk Münster, jeder weitere Regierungsbezirk 14,- € p.a., Gesamt-NRW 102,- € p.a.
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