Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst-/Nachuntersuchung
Informationen zur Dienstleistung
Untersuchungsberechtigungsscheine
Die Bürgercenter stellen Jugendlichen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Die Arztwahl ist frei.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
Gebühren
keine
Weitere Informationen finden Sie hier
Dateien zu diesem Formular
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