Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Beantragen Sie hier Urkunden aus dem Geburtenregister.
Weitere Informationen zu der Dienstleistung sowie Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website der Stadt Gelsenkirchen.
Sollten Sie Fragen zur Beantragung der Urkunden haben, können Sie sich gerne an urkunden@gelsenkirchen.de wenden.
Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.