Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Hinweise zu diesem Service

Beantragen Sie hier Urkunden aus dem Geburtenregister.

Weitere Informationen zu der Dienstleistung sowie Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website der Stadt Gelsenkirchen.

Sollten Sie Fragen zur Beantragung der Urkunden haben, können Sie sich gerne an urkunden@gelsenkirchen.de wenden.

 

Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.

Standesamt

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Urkunden beantragen können, für die das folgende Standesamt zuständig ist:

Standesamt Gelsenkirchen