Förderantrag Photovoltaik
Anmeldung erforderlich
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Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge erst ab diesem Datum eingereicht werden.
Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Anträge können über die Emailadresse foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de oder postalisch eingereicht werden.
Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.
Voraussetzungen
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 beim Martkstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kaufbelege bzw. (Handwerks-) Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (kWp)
- Zahlungsnachweise der Rechnungen
- Inbetriebnahmeprotokoll (entfällt bei Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen)
- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom: Nachweise zur Installation und Inbetriebnahme einer gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlage (z.B.: Gebäudestromnutzungsvertrag, Nachweise Installation Zählerstruktur etc.)
- Fotos der installierten Anlage
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Gebühren
Weitere Informationen finden Sie hier