Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beantragen

Informationen zur Dienstleistung

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beantragen

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherrin bzw. Bauherr müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten.

Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen einreichen.

Zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Entscheidung ist gebührenpflichtig.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten.

Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen – Bauvorlagen genannt – finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt.

Dies sind in der Regel:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik
  • Angaben zum Artenschutz

Gegebenenfalls erforderlich:

  • Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Bescheinigung des Brandschutzes
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Ausnahmeantrag
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen
  • Brandschutzkonzept

Die Unterlagen werden als PDF Dateien unter Beachtung der Vorgaben des Online-Service (z. B. zur Größe, Benennung, Maßstabsleiste für Zeichnungen) in der Antragsstrecke hochgeladen.

Voraussetzungen

  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
  • Ihrem Vorhaben stehen die nach § 64 BauO NRW 2018 zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegen.

Gebühren

Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt sie mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme. Weitere Gebühren für besondere Genehmigungen wie Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen (sofern erforderlich) kommen hinzu. Ebenso sind ggf. weitere Verfahrensschritte, die Abnahmen der Bauzustände, gebührenpflichtig.


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.