GEfördert! Das Gelsenkirchener Bildungs- und Teilhabepaket. Grafik: Stadt Gelsenkirchen
Bildung und Teilhabe (BuT) - Asylbewerberleistungsgesetz
Bildungs- und Teilhabepaket
In Gelsenkirchen sollen alle Kinder und Jugendliche bei allen Aktivitäten in Kita, Schule und Freizeit mitmachen können. Deshalb gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung.
Bildung in Schule und Freizeit – Ihr Kind ist immer dabei
Ob Schulbedarf, Klassenfahrt, Nachhilfe, Mittagessen oder Vereinsbeitrag, Eltern können für jede der geförderten Leistungen Unterstützung beantragen.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen kurz alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung zusammengestellt, also wer berechtigt ist, welche Leistungen es gibt und wie Sie diese beantragen können.
Wer wird gefördert?
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.
Sie beziehen noch keine dieser Leistungen? Möchten Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen dazu informieren? Sehen Sie unter der Rubrik "Das könnte Sie auch interessieren" nach.
Haben die Kinder danach keinen Anspruch, leben aber in ähnlichen finanziellen Verhältnissen?
Die Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und ein Zuschuss für eine mehrtägige Klassenfahrt (max. 150 €) können auch über den Härtefallfond gefördert werden. Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung, sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung oder an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen und keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können durch den Härtefallfond "Alle Kinder essen mit“ unterstützt werden. Gefördert werden Kinder, die sich in einer vergleichbaren finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.
Diese Berechnung und Prüfung ist nicht schematisiert, deswegen wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie dazu Fragen haben.
Wir helfen gern bei der Antragstellung. Unsere Telefonnummern und Anschriften finden Sie unter "Kontakt".
Weitere Informationen finden Sie hier
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