Ummelden eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde
Ummelden des Wohnsitzes in einer Gemeinde
Wer innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.
Meldepflichtige haben ein Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben.
Eine Übersendung des Meldescheines ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Ummeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Ummeldeformulare werden kostenfrei in den BÜRGERcentern bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter umgemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich ummelden!
Benötigte Unterlagen
- Ummeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben)
- Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe/Nationalpässe) der umzumeldenden Personen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Kraftfahrzeugschein (falls vorhanden). Fahrzeugscheine dürfen in den BÜRGERcentern nicht geändert werden, wenn das Kraftfahrzeug nicht auf eine Privatperson zugelassen ist oder eine Überschreitung des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung vorliegt.
Gebühren
- kostenfrei
- bei Änderung des Kraftfahrzeugscheins 11,10 € pro Fahrzeug.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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